Um Schienenfahrzeuge im Mischbetrieb Eisenbahn/Straßenbahn betreiben zu können, müssen sie einige wichtige Kriterien erfüllen.
- Fahrzeugzulassung nach BOStrab und (eingeschränkt) EBO
- Die LNT-Richtlinien sind einzuhalten
- Die Fahrzeuge müssen für unterschiedliche Stromsysteme (in Karlsruhe 15 kV AC/750 V DC) oder mit Hybridantrieb (z.B. Diesel/750 V DC) ausgrüstet sein
- Die Radprofile müssen zur Befahrung der unterschiedlichen Gleisprofile und Weichen von Eisenbahnen (Vignolschiene) und Straßenbahnen (z.T. Rillenschiene) zu Mischprofilen angepasst werden
- Engere Lichtraumprofile in Bereichen nach BOStrab (Fahrzeugbreite max. 2,65 m statt 2,80 bis 3,00 m nach EBO) müssen eingehalten werden.
- Die Fahrzeuge müssen innerstädtisch auf deutliche engere Kurvenradien als nach EBO vorgesehen ausgelegt werden (angestrebte Minima von 25 m nach BOStrab statt 180 m nach EBO); wenn innerstädtisch ausreichend Platzangebot besteht, kann bestehende Infrastruktur auch umgebaut (hohe Investitionen) oder neue Infrastruktur von Beginn an mit größeren Kurvenradien ausgeführt werden
- Die niedrigeren Radsatzlasten für Straßenbahngleise (i.A. 10 t statt z.B. 16 t in der niedrigsten Eisenbahnstreckenklasse) müssen eingehalten werden
- Die Stromabnehmer müssen auf unterschiedliche Fahrleitungshöhen (mind. 4,7 m bei der Straßenbahn und mind. 5,2 m bei der Eisenbahn) ausgelegt werden
- Die Fahrzeuge müssen mit zwei autonomen Funksystemen ausgerüstet werden
- Der Pufferdruck muss mindestens 600 kN betragen, anstatt 1500 kN bei Eisenbahnen bzw. 200 kN bei Straßenbahnen
- Die Einhaltung kürzerer Bremswege nach BOStrab und Einbau von INDUSI-Einrichtungen (Induktive Zugbeeinflussung) für den Bereich der EBO sind erforderlich
- Höchstgeschwindigkeit 100 km/h statt im Trambereich übliche 70 km/h
Die Umsetzung dieser Kriterien in den Karlsruher Regionalstadtbahnen finden Sie hier.
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